Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen

Hier gelangen Sie direkt zum Inhalt der Seite.

 

Hauptnavigation:


Inhalt: Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen

Für Einrichtung und Betrieb von Anlagen im Bereich von Bundeswasserstraßen ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt erforderlich. Dies gilt auch für Änderungen an bestehenden Anlagen. Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben bei der Erteilung einer SSG unberührt. In den meisten Fällen ist zusätzlich eine Genehmigung nach weiteren Rechtsvorschriften, z.B. dem Landeswasserrecht, erforderlich.

Eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) ist immer dann nötig, wenn durch die Maßnahme (Anlage) eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Schifffahrt zu erwarten ist bzw. nicht ausgeschlossen werden kann und diese durch Auflagen und Bedingungen auszugleichen oder zu verhüten ist. Hierüber wird im Genehmigungsverfahren nach Lage des Einzelfalles und aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse entschieden.

Einen Auszug aus dem Wasserstraßengesetz finden Sie hier.

Im einzelnen sind u. a. unter den vorgenannten Voraussetzungen folgende Anlagen bzw. Maßnahmen in der Regel genehmigungsbedürftig:

Die Genehmigung für Anlagen im Bereich des WSA Bremen ist schriftlich beim WSA Bremen zu beantragen. Hierbei ist das Merkblatt für Anträge auf Erteilung einer SSG zu beachten. Da in der Regel mit der vorgesehenen Maßnahme auch Grund und Boden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Anspruch genommen wird, ist mit der beantragten öffentlich-rechtlichen Genehmigung (SSG) auch ein Abschluß eines Nutzungsvertrages erforderlich.

Weitere Auskünfte zu strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erteilt das WSA Bremen unter der Tel. Nr. 04 21/53 78-328 oder -332. Sie können auch eine e-Mail an:

Frau Müller Simone.Mueller@wsv.bund.de

Herr Toben Jann.Toben@wsv.bund.de

senden.