Inhalt: Ausbau Küstenkanal in Oldenburg
Bei der geplanten Erneuerung des Streckenabschnittes "Stadtstrecke Oldenburg", die zum Küstenkanal zählt, geht es um den Streckenabschnitt zwischen der Cäcilienbrücke und dem Stau mitten in der Stadtlage Oldenburgs.
![]() |
Die ca. 850 m lange Strecke wurde von 1926 bis 1928 in Spundwandbauweise ausgebaut.
![]() |
Die seinerzeit eingebrachten Spundwände und Anker sind heute flächenhaft erheblich angerostet, teilweise auch schon durchgerostet. Dadurch kommt es zu Bodenausspülungen hinter der Spundwand. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist daher der landseitig an die Spundwände anschließende Bereich mit einem Zaun abgesperrt. Standsicherheitsbetrachtungen durch einen unabhängigen Prüfingenieur kamen zu dem Ergebnis, dass es bereichsweise zu unzulässigen Spannungsüberschreitungen von 25% und mehr kommt. Bedingt durch diesen Zustand sind Baumaßnahmen für die Erneuerung der Spundwände an der Stadtstrecke Oldenburg dringend geboten.
Die zum Ausbau vorgesehene Strecke ist derzeitig 27 m breit. Geplant ist ein Ausbau in einer Breite von 32 m. Diese Breite ist als Minimum erforderlich, um die Zweischiffigkeit, d.h. den möglichen Begegnungsverkehr unter Einschränkung der Geschwindigkeit und bei Überholverbot zu erhalten. Die Regelbreite für einen solchen Kanal nach den geltenden Ausbaustandards würde 42 m betragen. Daraus ist erkennbar, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse bei der Festlegung der Breite von 32 m bereits eingeflossen sind.
Die Erneuerung soll so geschehen, dass zunächst die neue Uferwand auf der Ostseite (Uferstraße) 6 m landseitig hinter der vorhandenen Wand eingebracht wird. Danach wird auf der Westseite (Kanalstraße) 1 m wasserseitig der vorhandenen Wand die neue Uferwand eingebaut.
![]() |
Die Maßnahme ist dahingehend optimiert, dass wenigstens auf der Kanalstraßenseite die den Kanal säumenden Bäume erhalten werden können. Ein Erhalt der Bäume auf beiden Kanalseiten hätte bei der in jedem Fall notwendigen Erneuerung der Spundwände bedeutet, dass die Kanalbreite auf 25 m eingeschränkt werden müsste. Dies würde bei nahezu gleichen Ausbaukosten die Einschiffigkeit dieser Strecke schon für Europaschiffe nach sich ziehen. Eine Einbahnregelung würde die ohnehin schon schwierigen Verkehrsabläufe verkomplizieren und weitere Behinderungszeiten bedingen. Alle angestellten Nutzen-/Kosten-Betrachtungen kommen daher zu dem Ergebnis, dass die Zweischiffigkeit zu erhalten ist.
Die beschriebene Maßnahme ist seit Januar 2003 rechtskräftig. Nun werden die Planungen aktualisiert, die Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren eingearbeitet und die Ausschreibungsunterlagen erstellt.
Der zeitliche Ablauf (Stand Juni 2003) ist wie folgt geplant:
| Bis Anfang März 2003: | Fällen von 38 Bäumen an der Uferstraße |
| Juni 2003: | Vorarbeiten für die Verlegung der Uferstraße durch EWE (Gas, Straßenbeleuchtung) |
| Ab 16. Juni 2003: | Messung der Erschütterungsempfindlichkeit in den Gebäuden an beiden Uferseiten |
| 3. und 4. Quartal 2003: | Beweissicherung der Gebäude an der Ufer- und Kanalstraße |
| Frühjahr 2004: | Errichtung der "provisorischen" Uferstraße |
| 2. Quartal 2004: | Beginn der Tiefbauarbeiten mit der Spundwanderneuerung |
| Sommer 2005: | Herstellung der neuen Uferstraße mit Regen- und Mischwasserkanal |
| 1. Quartal 2006: | Vorraussichtlicher Abschluss der Arbeiten |
Die Vergabe der Tiefbauleistungen erfolgt in einem europaweiten Verfahren.
Aktuelle Informationen und Pressemitteilungen können Sie jederzeit über unsere Internetseiten erfahren. Im Forum kann sich jeder über die Baumaßnahme äußern.


