Inhalt: Feste Schifffahrtszeichen
Feste Schifffahrtszeichen sind ortsfeste Zeichen. Sie werden nach ihrer Baugröße (Leuchttürme, Leuchtbaken) eingeteilt und nach ihrer Funktion (z.B. Richtfeuer, Leitfeuer, Quermarkenfeuer).
Die im Folgenden aufgeführten ortsfesten Leuchtfeuer sind Anlagen, die mit einer bestimmten Kennung bei Nacht und unter bestimmten Bedingungen auch am Tage als Seezeichen dienen.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen betreibt und unterhält an der Unterweser zwischen km 1,370 (Eisenbahnbrücke in Bremen) und km 40,040 (Brake) folgende Leuchtfeuer:
- 11 Leuchtfeuer als Ober- und Unterfeuer, die als Richtfeuer dienen und so angeordnet sind, dass sie eine Richtfeuerlinie bilden. Die so durch zwei Feuer entstandene Richtfeuerlinie wird auch Richtfeuerachse (Mitte des Fahrwassers) genannt. Das Oberfeuer ist auf der Richtfeuerlinie vom Beobachter am weitesten entfernt, das Unterfeuer ist ihm am nächsten.
- 1 Leitfeuer (LF Brake), das durch Sektoren begrenzt ist und dessen Grenzen durch verschiedene Kennungen definiert ist (Warnsektor - Leitsektor - Warnsektor).
- 1 Quermarkenfeuer (Europahafen), das durch einen quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Sektor ankündigt, dass der Kurs geändert werden soll.
- 133 Uferfeuer, die den Verlauf der Uferlinie kenntlich machen.