Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen

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Inhalt: Fahrwasser- und Uferunterhaltung

Fahrwasserunterhaltung:
 
Die Fahrrinne der Weser wird für tiefgehende Schiffe auf die vorgesehene Ausbautiefe vorgehalten. Die Sohllagen müssen regelmäßig durch Peilungen überprüft werden, da andernfalls Gefahr besteht, dass die Schiffe auf Grund laufen. Dem Bund obliegt per Grundgesetz Artikel 89 die Pflicht, Wasserstraßen, die sich in seinem Besitz befinden, zu unterhalten und nach Maßgabe der Anforderungen der Schifffahrt auch auszubauen. Das WSA Bremen nimmt als Ortsbehörde des BMVBS diese Aufgaben wahr.

Haben sich durch die natürlichen Veränderungen an der Sohle Mindertiefen gebildet, so werden diese in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit mit Laderaumsaugbaggern, Wasserinjektionsgeräten oder Eimerkettenbaggern und in geringer Wassertiefe auch mit Schwimmgreifern wirtschaftlich beseitigt.
 

Eimerkettenbagger Laderaumsaugbagger
Eimerkettenbagger Laderaumsaugbagger
 
Der gebaggerte Sand wird vorrangig in besonders tiefe Streckenabschnitte umgelagert. Er eignet sich auch für Uferaufspülungen zur Sicherung der Ufer vor schifffahrtsbedingten Abbrüchen.
 
Strandaufspülung Strandaufspülung
Abgetriebener Boden wird wieder auf das Ufer gespült
 
Die Baggermengen sind von zahlreichen Faktoren abhängig (u.a. Anzahl und Stärke von Sturmfluten, die Abflussverhältnisse, Eisgang etc.) und unterliegen daher starken jährlichen Schwankungen. Niedrige Oberwassermengen im Sommer bedeuten erhöhten Baggeraufwand zwischen km 33,0 und km 40,0, hohe und länger anhaltende Oberwassermengen im Winter erhöhen den Aufwand zwischen km 1,4 und 4,0, dem sogenannten Sandfang und führen dort zu verstärkten Baggerungen.
 
Uferunterhaltung:
 
Strömungen, Wellen, Eisgang oder durch Schiffe erzeugte Sunk- und Schwallwellen belasten die Uferböschungen. Je nach Lage und Neigung des Ufers bieten sich unterschiedliche Böschungssicherungen an. Aufgrund geringerer Belastungen bestehen die Uferböschungen im Mittelweserbereich und Unterweserbereich bis zum Neustädter Hafen hauptsächlich aus lose geschütteten Schüttsteinen. Die Deckwerksfußvorlagen enden ca. 2,00 m unter MTnw.

Im Bereich der "Stadtstrecke" vom Weserwehr bis zur Stephani-Brücke wurden die Unterwasserböschungen im Rahmen des Hochwasserabflusskonzeptes bis zur Flußsohle heruntergeführt. Ab dem Neustädter Hafen bis nach Farge und rechtsseitig bis zum Harriersand sind die Böschungen aufgrund höherer Belastungen stärker ausgeführt. Hier bestehen die Ufersicherungen aus 3 Teilen, und zwar im oberen Teil aus festen Deckwerken, d.h. auf einem Sandplanum ist ein Filtervlies oder ein Mischkornfilter vorhanden, worauf eine ca. 20 cm starke Splittschicht eingebaut und in unterschiedlicher Stärke mit Schüttsteinen abgedeckt wird. Zur weiteren Stabilisierung ist das Steingerüst entweder mit Asphalt oder kolloidalem Mörtel verklammert oder vergossen.

Den Fuß dieser sog. schweren Deckwerke bildet eine Spundwand, die wiederum mit einem losen Schüttsteindeckwerk im Unterwasserbereich gestützt wird. Eine weitere Art von Ufersicherung ist am Harriersand sowie linksseitig von Bardenfleth bis Brake vorzufinden. Diese Ufer werden mit Sand aus der Fahrwasserunterhaltung abschnittsweise ca. alle 5 Jahre aufgespült. Zur Verlängerung der Standzeiten der Aufspülungen befinden sich in der "Streichlinie" Fußspundwände oder Buschleitdämme als zusätzliche Fußsicherung. Zum besseren Halt des Sandes in den oberen Bereichen sind Buschbuhnen vorhanden.

Die ca. 70 km umfassenden Ufersicherungen werden regelmäßig überwacht. Festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt.