| Fahrwasserunterhaltung: |
Die Fahrrinne der Weser wird für tiefgehende Schiffe auf die vorgesehene
Ausbautiefe vorgehalten. Die Sohllagen müssen regelmäßig durch
Peilungen überprüft werden, da andernfalls Gefahr besteht, dass die
Schiffe auf Grund laufen. Dem Bund obliegt per Grundgesetz Artikel 89 die Pflicht,
Wasserstraßen, die sich in seinem Besitz befinden, zu unterhalten und
nach Maßgabe der Anforderungen der Schifffahrt auch auszubauen. Das WSA
Bremen nimmt als Ortsbehörde des BMVBS diese Aufgaben wahr.
Haben sich durch die natürlichen Veränderungen an der Sohle Mindertiefen
gebildet, so werden diese in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit mit
Laderaumsaugbaggern, Wasserinjektionsgeräten oder Eimerkettenbaggern und
in geringer Wassertiefe auch mit Schwimmgreifern wirtschaftlich beseitigt.
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| Eimerkettenbagger |
Laderaumsaugbagger |
Der gebaggerte Sand wird vorrangig in besonders tiefe Streckenabschnitte
umgelagert. Er eignet sich auch für Uferaufspülungen zur Sicherung der Ufer vor schifffahrtsbedingten Abbrüchen.
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Abgetriebener Boden wird wieder auf das Ufer gespült |
Die Baggermengen sind von zahlreichen Faktoren abhängig (u.a. Anzahl und
Stärke von Sturmfluten, die Abflussverhältnisse, Eisgang etc.) und
unterliegen daher starken jährlichen Schwankungen. Niedrige Oberwassermengen
im Sommer bedeuten erhöhten Baggeraufwand zwischen km 33,0 und km 40,0,
hohe und länger anhaltende Oberwassermengen im Winter erhöhen den
Aufwand zwischen km 1,4 und 4,0, dem sogenannten Sandfang und führen dort
zu verstärkten Baggerungen.
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| Uferunterhaltung: |
Strömungen, Wellen, Eisgang oder durch Schiffe erzeugte Sunk- und Schwallwellen
belasten die Uferböschungen. Je nach Lage und Neigung des Ufers bieten
sich unterschiedliche Böschungssicherungen an. Aufgrund geringerer Belastungen
bestehen die Uferböschungen im Mittelweserbereich und Unterweserbereich
bis zum Neustädter Hafen hauptsächlich aus lose geschütteten
Schüttsteinen. Die Deckwerksfußvorlagen enden ca. 2,00 m unter MTnw.
Im Bereich der "Stadtstrecke" vom Weserwehr bis zur Stephani-Brücke
wurden die Unterwasserböschungen im Rahmen des Hochwasserabflusskonzeptes
bis zur Flußsohle heruntergeführt. Ab dem Neustädter Hafen bis
nach Farge und rechtsseitig bis zum Harriersand sind die Böschungen aufgrund
höherer Belastungen stärker ausgeführt. Hier bestehen die Ufersicherungen
aus 3 Teilen, und zwar im oberen Teil aus festen Deckwerken, d.h. auf einem
Sandplanum ist ein Filtervlies oder ein Mischkornfilter vorhanden, worauf eine
ca. 20 cm starke Splittschicht eingebaut und in unterschiedlicher Stärke
mit Schüttsteinen abgedeckt wird. Zur weiteren Stabilisierung ist das Steingerüst
entweder mit Asphalt oder kolloidalem Mörtel verklammert oder vergossen.
Den Fuß dieser sog. schweren Deckwerke bildet eine Spundwand, die wiederum
mit einem losen Schüttsteindeckwerk im Unterwasserbereich gestützt
wird. Eine weitere Art von Ufersicherung ist am Harriersand sowie linksseitig
von Bardenfleth bis Brake vorzufinden. Diese Ufer werden mit Sand aus der Fahrwasserunterhaltung
abschnittsweise ca. alle 5 Jahre aufgespült. Zur Verlängerung der
Standzeiten der Aufspülungen befinden sich in der "Streichlinie"
Fußspundwände oder Buschleitdämme als zusätzliche Fußsicherung.
Zum besseren Halt des Sandes in den oberen Bereichen sind Buschbuhnen vorhanden.
Die ca. 70 km umfassenden Ufersicherungen werden regelmäßig überwacht.
Festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt.
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